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Substral 2x500 g Schneckenkorn Limex® Ultra Vorteilspack
• Schützt Gemüse, Erdbeeren & Zierpflanzen
• Keine Schleimspuren & ohne sichtbare tote Schnecken
• schonend für Igel, Vögel etc.
• nicht bienengefährlich
Substral Schneckenkorn LIMEX ULTRA ist ein hoch effektives anwendungsfertiges Köderprodukt, welches Obst, Gemüse & Zierpflanzen gegen Schadschnecken schützt. Desweitern gibt keine Wartezeit zwischen Anwendung und Ernte. Der enthaltene Bitterstoff und die Blaufärbung der Körner wirken einer versehentlichen Aufnahme durch Kinder oder Haustiere entgegen. Substral Schneckenkorn LIMEX ULTRA schont Igel, Vögel, Bienen und andere Nützlinge. Das Mittel enthält den mineralischen Wirkstoff Eisen-III- Phosphat, dieser entspricht den Vorgaben der EU Öko-Verordnung idgF für die ökologische / biologische Produktion. Bodenlebewesen verwandeln ihn in Eisen und Phosphat und reichern somit den Boden mit diesen Pflanzennährstoffen an. Substral® Schnecken-korn wirkt über die Fraßtätigkeit. Nach der Aufnahme der Köder ziehen sich die Schnecken in Verstecke im Boden zurück, wo sie absterben und zersetzt werden.
Gebrauchsanweisung
Zum Schutz vor Schadschnecken rund um die Kulturpflanzen ausstreuen. Die Körner nicht direkt auf die Pflanzen/Blätter streuen, sondern gleichmäßig am Boden ausbringen. Die gesamte Fläche um die zu schützenden Pflanzen behandeln, nicht in Häufchen auslegen. Die Anwendung erfolgt am effektivsten unter feuchten und milden Bedingungen, also dem Wetter, bei dem die Schadschnecken höchst aktiv sind. Da Nacktschnecken vorwiegend nachtaktiv sind, empfiehlt es sich das Schneckenkorn am Abend auszustreuen. Die getestete Regenbeständigkeit des Mittels beträgt bis zu 10 Tage. In der Schneckensaison von Frühjahr bis Herbst (März bis September) anwenden sobald erste Schäden an den Pflanzen sichtbar sind. Die Köder gleichmäßig am Boden ausstreuen in einem Abstand von ungefähr 8-10 cm. Nicht in Häufchen auslegen. Nicht auf die Blätter der Pflanzen ausbringen.
Anwendungszeitpunkt: März bis September. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Sobald erste Schäden an den Pflanzen erkennbar sind. Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode/Jahr. Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage.
Anwendungszeitraum: Von 2.Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50% der Blätter verfärbt oder abgefallen.
Wartezeiten:
Gemüsekulturen/Obstkulturen: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung.
*Gemüsekulturen: zum Schutz vor Fraßschäden an oberirdischen Pflanzenteilen. ** Zur Befallsminderung.
Anwendungsbereich (Haus- und Kleingarten): Gemüsekulturen* (Gemüsebau), Freiland; Obstkulturen (Obstbau), Freiland; Zierpflanzen, (Zierpflanzenbau) Freiland
Schadorganismus: Nacktschnecken; Gehäuseschnecken
Aufwandmenge/Anwendungsart: 1 g/m2 oder etwa 40 Körner pro m2 zwischen die Kulturpflanzen/gleichmäßig über den Bestand streuen.
Hinweise zum Schutz des Anwenders:
Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
Hinweise zum Schutz der Umwelt: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten, Raubmilben und Spinnen eingestuft. Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern). Beim Öffnen die Schachtel bitte schräg nach hinten halten, um ein unabsichtliches Verschütten des Granulats zu verhindern.
Lagerung: Kühl und trocken im verschlossenen Originalgebinde lagern. Vor Frost schützen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Da die Anwendung dieses Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleichbleibende Qualität.
Entsorgung: Inhalt/Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen. Leere Packung der Wertstoffsammlung zuführen.
Erste Hilfe: Beschmutzte Kleidung ausziehen und vor dem erneuten Gebrauch reinigen. Bei Hautkontakt sofort mit viel Wasser abwaschen. Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen, auch unter den Augenlidern, ggf. Arzt konsultieren. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.
(D) Beseitigung des nichtverwendeten Produkts, seiner Verpackung und allen sonstigen Abfalls (wie des Plastikfilms für den Bodenschutz) in einem geeigneten Entsorgungskreislauf gemäß den lokalen Vorschriften. Das nichtverwendete Biozidprodukt auf keinen Fall in der Kanalisation (Waschbecken, Toiletten usw.), im Rinnstein, in Wasserläufen, auf freiem Feld oder in jeglichem sonstigen äußeren Bereich entsorgen.
Produkthinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und Sicherheitsratschläge in der Gebrauchsanleitung.
Deutschland: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.
Zulassungsnummer DE: 00A905-60
Wirkstoffe/Inhaltsstoffe: 30 g/kg (3,0 Gew.-%) Eisen-III-Phosphat
Inhaltsstoffe / Zutaten
30 g/kg (3,0 Gew.-%) Eisen-III-Phosphat