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10 Gramm Goldbarren Heraeus kaufen
Dieser 10g schwere Feingoldbarren besteht aus reinstem 999.9er Gold und wird von der Heraeus Metals Germany GmbH & Co. KG hergestellt. Die Firma Heraeus mit Sitz in Hanau bei Frankfurt am Main ist weltweit tätig und befindet sich seit mehr als 160 Jahren in Familienbesitz. Heraeus gehört gemeinsam mit seiner in der Schweiz ansässigen Firmenbeteiligung Argor-Heraeus zu den größten Herstellern von Goldbarren und anderen Edelmetallbarren in Europa und der Welt. Die Firma Heraeus entstand Mitte des neunzehnten Jahrhunderts ursprünglich aus einer Apothekerfamilie, welche ein Verfahren zur Platinschmelze durch Knallgas entwickelte. Die Argor S. A. wurde 1951 im Schweizer Kanton Tessin gegründet. 1973 gehörte das Unternehmen zu 100 % der UBS. Im Jahr 1986 wurde dann ein Joint-Venture mit Heraeus geschlossen.
Beschreibung des Goldbarren
Goldbarren mit einer Masse von 10g werden aus einem Goldblech ausgestanzt und anschließend geprägt. Der Barren ist mit dem charakteristischen Heraeus Wappen, welches als Motiv eine Hand voller Rosen trägt, geprägt. Hinzu kommt die Prägung von Gewicht, der Feinheit des Goldes so wie eine einmalige Seriennummer. Die Goldbarren von Heraeus sind LBMA zertifiziert, das bedeutet dass sie auf der sogenannten LBMA Good Delivery List geführt werden. Alle Edelmetallbarren entsprechen dadurch dem international anerkannten "London Good Delivery Standard", der die aufgeprägten oder eingestanzten Merkmale wie Feinheit und Gewicht sowie die ständige, ununterbrochene Aufbewahrung in akzeptierten Lagerungsanstalten garantiert, so dass die Barren weltweit ohne Einschränkungen bankhandelsfähig sind. Die Barren sind in einer Blisterkarte mit Zertifikat und Seriennummer verpackt. Die Verpackung sieht nicht nur ansprechend aus und ist mit zwei Schweißnähten besonders stabil, sie besteht zudem aus dem umweltfreundlichen Kunststoff PET.
Rechtliche Hinweise
Hinweis: Laut § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung und Waren deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufspflicht auftreten können. Edelmetallmünzen und Barren welche auf Grund ihres Edelmetallgehaltes gekauft werden sind vom Widerruf ausgeschlossen, da Edelmetallpreise starken Schwankungen am Finanzmarkt unterliegen auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat. Gemäß § 25c UStG ist die Lieferung/Vermittlung von Anlagegold steuerfreiHinweis: Laut § 312g Absatz 2 Nr. 8 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Lieferung und Waren deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufspflicht auftreten können. Edelmetallmünzen und Barren welche auf Grund ihres Edelmetallgehaltes gekauft werden sind vom Widerruf ausgeschlossen, da Edelmetallpreise starken Schwankungen am Finanzmarkt unterliegen auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat. Gemäß § 25c UStG ist die Lieferung/Vermittlung von Anlagegold steuerfrei